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EU CRAVerordnung (EU) 2024/2847

Der Cyber Resilience Act ist eine tragende Säule der europäischen Cybersicherheitsstrategie und schließt die Lücke zwischen allgemeinen Organisationspflichten und konkreter Produktsicherheit im digitalen Binnenmarkt.

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CRASteps ist das Werkzeug, das in den Leistungen von SKOPION Intelligence eingesetzt wird. Zur Dienstleistung

CRASteps ist ein unabhängiges Produkt und keine Behörde, kein zertifizierender Dienst.

Kein Zertifikat, keine rechtsverbindliche Bestätigung vollständiger CRA-Konformität. Das Ergebnis basiert ausschließlich auf Ihren eigenen Angaben.

Alle Rechte vorbehalten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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  1. Ergebnis & Beratung

CRA-Prüfung

Frage 1 von 8

In welchem Land hat Ihre Organisation ihren Sitz oder wird das Produkt in der EU in Verkehr gebracht?

Der CRA gilt unmittelbar in der gesamten EU. Die Länderauswahl bestimmt die Marktüberwachungsbehörde und CSIRT-Meldestellen.

Warum wir das fragen

Bestimmt die zuständige Marktüberwachungsbehörde und den ausgewiesenen CSIRT-Koordinator der Single Reporting Platform (SRP ENISA) nach Art. 14 CRA.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/2847 Art. 2, Art. 14 sowie Art. 52–54 (Marktüberwachung)

Marktüberwachung & CSIRT: Bundesnetzagentur (BNetzA) & BSI — Marktüberwachungsbehörden für Produkte mit digitalen Elementen · CERT-Bund (BSI) — Ausgewiesener CSIRT-Koordinator der Single Reporting Platform (SRP ENISA, Art. 14 CRA)

Fristen: Meldepflichten gelten ab 11.09.2026, volle CE-Kennzeichnungspflicht ab 11.12.2027.